Sie haben Rechte bei Flugverspätungen

Und wieder ein brisantes Thema, das jedem, der Fernreisen unternimmt hin und wieder begegnet: Verspätungen oder Umbuchungen beispielsweise, wie wir es auf dem letzten Flug nach Kreta erlebt haben. Aber viele wissen nicht:

Rechte bei Flugverspätungen

Wer schon einmal eine Nacht in einem überfüllten Flughafengebäude verbracht hat, weil der Flieger aus irgendeinem Grund nicht pünktlich starten konnte, kann gut nachvollziehen, was das für ein Horror ist: Genervte und übermüdete Kinder schreien, erschöpfte und frustrierte Erwachsene diskutieren entweder in Gruppen oder stieren irgendwann nur noch vor sich hin, um sich bei jeder Durchsage oder Änderung auf der Informationstafel kurz aufzuraffen und dann wieder in sich zusammenzusacken. Was für den einen ein echter Aufreger ist, lässt den anderen resignieren. Aber es gibt Fluggastrechte, über die wir an dieser Stelle ausführlich informieren möchten.

Ausschlaggebend – Gründe für Verspätung oder Umbuchung

Tickets in der Hand
Tickets in der Hand helfen nicht weiter.

Fluggesellschaften ziehen sich bei Diskussionen über Verspätungen, Annullierungen oder Umbuchungen gern auf „außergewöhnliche Umstände“ zurück, die eine Schadenersatzforderung regelmäßig vereiteln. Es stellt sich nun die Frage: Was ist denn eigentlich genau unter diesen außergewöhnlichen Umständen zu verstehen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich dazu eindeutig geäußert, indem er Vorkommnisse beschreibt, die außerhalb des üblichen Tätigkeitsrahmens einer Fluggesellschaft geschehen und wegen der Außergewöhnlichkeit nicht zu beherrschen sind. Als Beispiele werden politische Unruhen, dramatische Wetterverhältnisse oder Sicherheitsrisiken, aber auch Streiks oder Flugsicherheitsmängel benannt. Diese Vorkommnisse wurden aber durch die deutsche Rechtsprechung eingeschränkt, da technische Mängel, die zwar plötzlich auftreten können, aber trotzdem der Natur nach erwartet werden müssen, nicht als außergewöhnliche Umstände anerkannt werden, so auch Schäden durch Zusammenstöße mit Vögeln. In diesen Fällen sind die Flugunternehmen also doch zum Schadenersatz verpflichtet.

Welche Betreuungsansprüche haben Reisende konkret?

Bei Verspätung eines Fluges haben Fluggäste, die rechtzeitig eingecheckt waren und für deren Flug die Fluggastrechte-Verordnung Anwendung findet, ein nach Entfernung und Verspätungsdauer gestaffeltes Anrecht auf Betreuung – bei:

  • Flugstrecken bis einschließlich 1500 km – mindestens zwei Stunden Verspätung,
  • Flugstrecken über 1500 km innerhalb EU oder bis einschließlich 3500 km mehr als drei Stunden Verspätung,
  • Flugstrecken über 3500 km außerhalb EU – mehr als vier Stunden Verspätung.

Die Betreuung muss dann aus kostenlosen Mahlzeiten, Getränken, Telefonaten und im schlimmsten Fall auch einer Hotelunterkunft sowie dem notwendigen Transfer bestehen. Zuständige Ansprechpartner sind immer die Vertreter der entsprechenden Fluggesellschaft am Flughafen.

Welche Ausgleichsleistungen können Reisende fordern?

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshofe (EuGH) festgelegt, dass bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden ein Anspruch auf Ausgleichsleistung entsteht. Dabei ist die Flugstrecke nur für die Höhe der Leistung relevant, nicht für die Begründung des Anspruches:

  • Flugstrecke bis zu 1500 km – 250 Euro (mind. zwei Stunden Verspätung)
  • Flugstrecke bis zu 3500 km – 400 Euro (mind. drei Stunden Verspätung)
  • Flugstrecke über 3500 km – 600 Euro (mind. vier Stunden Verspätung)

Die Fluggastrecht-Verordnung sieht zwar die in den Klammern aufgeführte Staffelung nach Wartezeiten vor, allerdings weicht die europäische Rechtsprechung davon ab. Im Einzelfall bietet sich aber eine Prüfung des Anspruchs auf flightright.de an, wo mit Hilfe eines einfachen Rechners die Höhe und die Berechtigung der Ausgleichsleistung aufgezeigt werden. Beispielsweise entfällt nämlich dieser Anspruch, wenn das Personal streikt oder der Fluggast rechtzeitig von der Fluggesellschaft informiert wurde, dass der gebuchte Flug annulliert oder überbucht ist, und eine zumutbare Alternative angeboten wurde. Aber auch hier gelten gestaffelte Fristen, so dass eine Recherche bei flightright.de sich durchaus lohnen kann.

Wie sollen die Ansprüche am besten geltend gemacht werden?

Natürlich können Sie sich direkt mit der Fluggesellschaft auseinandersetzen, entsprechende Beschwerdeformulare finden Sie am Flughafen. Wollen Sie sich nicht selbst mit dem lästigen Thema befassen, können Sie beispielsweise auf flightright.de recherchieren, ob und in welcher Höhe Ihre Ansprüche gerechtfertigt sind. Natürlich müssen dann erst alle Unterlagen eingereicht und geprüft sowie die Fluggesellschaft damit konfrontiert werden. Da Fristen einzuhalten sind, sollten Sie direkt nach dem verspäteten Flugerlebnis aktiv werden und Ihr Recht einfordern.

Die erwähnte Nacht im überfüllten, stickigen und durch den stürmischen Regen gefluteten Flughafengebäude Antalya bleibt ewig unvergessen. Allerdings waren wir an dieser Stelle froh, dass die Airline den Flug verzögert hat, denn das Wetter war viel gefährlicher, als die fehlende Versorgung, die unverständlichen Durchsagen und die Aufregung es jemals sein könnten. Auch der fehlende Schadenersatzanspruch war unerheblich, bei höherer Gewalt geht die Sicherheit nun einmal vor.

Euch allen auch künftig einen entspannten Urlaub mit der Familie,
Jürgen

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Jürgen Jester

Jürgen

Ich bin Jürgen aka Rusty_Invader und als glücklicher Ü50 Familienpapa entdecke mit unserer kleinen Familie die Welt. Was uns wichtig erscheint, müssen wir hier in unserem Familienblog niederschreiben. Abonniere uns, damit du immer auf dem Laufenden bleibst: Wir posten auch Fotos auf Instagram :-) Bis bald! PS: 'Nakieken' ist übrigens Plattdeutsch und bedeutet soviel wie "genauer hinsehen" und genau das ist Programm hier im Blog.

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