Ein gebrochener Arm im Urlaub und wie wichtig eine Absicherung im Ausland ist
Ein gutes Sprichwort besagt: Wer einmal eine Reise tut, der kann etwas erleben! Nur zu gern wird bei einer Reise jedoch der eigentliche Zweck der Reise in den Vordergrund gestellt und der Gedanke verdrängt, dass auf der Reise etwas Unangenehmes passieren könnte. Sei es ein Unfall einer ein Krankheitsfall: eine stützende Krankenversicherung darf hier selbstverständlich nicht fehlen. Vielen Menschen ist der Umstand jedoch nicht bekannt, dass die reguläre Krankenversicherung bei Auslandsreisen nicht eintritt, was den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung unerlässlich werden lässt. Hier beginnt jedoch das eigentliche Problem für viele Menschen, da es zahlreiche verschiedene Facetten gibt, die beachtet werden wollen.
Worauf sollte bei einer Auslandskrankenversicherung geachtet werden?
Ein Faktum ist, dass ein Reisender ohne Auslandskrankenversicherung ein enorm hohes finanzielles Risiko trägt, da alle anfallenden Kosten für den Krankheitsfall von dem Betroffenen selbst getragen werden müssen. Es ist dabei überhaupt nicht abwegig, dass ein Krankheitsfall oder schlimmstenfalls sogar ein Unfall mit Personenschaden eintritt. Die Behandlungskosten variieren dabei von Reiseland zu Reiseland, so dass Kosten in Höhe von 100.000 Euro durchaus auftreten können und selbstverständlich muss auch der Rücktransport in das Heimatland berücksichtigt werden, der ebenfalls nicht gerade kostengünstig ist. Gerade in den Metropolen dieser Erde ist der Standard enorm hoch und verursachen die Behandlungen in Krankenhäusern enorme Kosten.
Mit einer Auslandskrankenversicherung werden eben jene Kosten von dem Versicherungsanbieter übernommen, so dass der Betroffene bares Geld einsparen kann oder sogar im schlimmsten Fall seine finanzielle Existenz rettet. Nun mag der Betroffene richtigerweise denken, dass bei einer Reise innerhalb von Europa die Kosten für die Krankenfallbehandlung doch von der gesetztlichen Krankenversicherung getragen wird, allerdings trägt der Versicherungsschutz lediglich Kosten für Krankheitsfälle, die in einem Land geschehen, mit denen Deutschland das sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Eben jenes Sozialversicherungsabkommen besteht jedoch zwischen Deutschland und nur einigen Teilen von Europa. Bei einem Land außerhalb von Europa kann es daher sehr schnell sehr teuer werden. Bei einer privaten Krankenversicherung besteht zumeist nur ein Versicherungsschutz weltweit bei einer maximalen Reisedauer von gerade einmal 2 Monaten. Bei einer Weltreise kann sehr schnell eine längere Reisedauer entstehen, weshalb die Versicherungsbedingungen auf jeden Fall im Vorwege genauestens überprüft werden sollten. Die Auslandskrankenversicherung bietet den Vorteil, dass sie – im Gegensatz zu der privaten Krankenversicherung – nur sehr selten eine Selbstbeteiligung des Versicherten aufweist und dennoch auch die Beitragsrückerstattung bei Nichtgebrauch anbietet. Der Versicherungsnehmer sollte bei der Auslandskrankenversicherung darauf achten, dass der Eintrittsfall innerhalb eines Jahres die Beitragsrückerstattung nicht beeinträchtigt.
Für die Dauer des Auslandsaufenthalts, was geschieht mit der Krankenversicherung?
Es ist ein Faktum, dass ein Mensch mit Wohnsitz in Deutschland einer Krankenversicherungspflicht unterliegt. Für den Aufenthalt im Ausland gilt diese Pflicht nicht.
Wer viel auf Reisen ist kann daher mit seinem Versicherungsanbieter eine sogenannte Anwartschaft vereinbaren. Diese Anwartschaft sollte jedoch vom Anbieter schriftlich bestätigt werden. Generell wird bei der Anwartschaft zwischen der „kleinen“ sowie „großen“ Anwartschaft unterschieden. Der Hauptunterschied liegt bei den beiden Anwartschaften sowohl bei den Kosten als auch im Bezug auf die Versicherungsbedingungen. Viele Versicherungsanbieter haben in ihrem Portfolio für den Versicherungsnehmer nur dann eine Anwartschaft, wenn dieser für eine bestimmte Mindestdauer einen Auslandsaufenthalt plant. Die Anwartschaft vermindert die monatlichen Kosten der regulären Versicherung und behält diese jedoch bei, so dass der Versicherte sie nicht zu kündigen braucht. Die Versicherung gilt für den Fall der Anwartschaft als „ruhend“ und kann problemlos nach der Rückkehr in die heimischen Gefilden reaktiviert werden. Für gewöhnlich verursacht eine Anwartschaft Kosten in Höhe von 50 Euro monatlich. Für Privatversicherte ist die Anwartschaft sehr sinnvoll, da der Beitragssatz in Abhängigkeit mit dem Lebensalter sowie dem bisherigen Krankheitsverlauf gesehen wird. Mit der Kündigung der Versicherung erlischen die Werte, so dass der Versicherte im Falle einer Neuversicherung durchaus kostenintensivere Beiträge zu leisten hätte. Die gesetzliche Krankenversicherung hat jedoch eine gesetzliche Verpflichtung zur Wiederaufnahme des Menschen. Beachtet werden sollte allerdings, dass die Anwartschaft nur dann gilt, solange der Wohnsitz des Versicherten in Deutschland besteht. Wird der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben, so kann das Geld für die Anwartschaft sicherlich gespart werden und der Mensch hat nach seiner Rückkehr nach Deutschland die freie Wahl der Krankenversicherung, in welcher er Mitglied wird. Dem Gegenüber stehen jedoch die Nachteile, dass der Mensch seinen Anspruch auf die Leistungen aus der Sozialversicherung verliert.
Wie ist der Fall, wenn lediglich eine Auslandskrankenversicherung vorhanden ist und was machen Gewerbetreibende?
Wer in Deutschland lediglich über eine Auslandskrankenversicherung verfügt und nicht gemeldet ist, der hat lediglich Anspruch auf die reine Notfallbehandlung. Routineuntersuchungen, die sonst von der Krankenversicherung getragen werden würden, fallen gänzlich in den Kosten zu Lasten des Betroffenen. Aus diesem Grund sollte sich der Betroffene sehr genau überlegen, ob er seine Krankenversicherung gänzlich kündigt und sich vollends auf die Auslandskrankenversicherung verlässt. Gewerbetreibende sind im Übrigen nicht verpflichtet, für die Dauer eines Auslandsaufenthaltes ihr Gewerbe abzumelden. Für den Fall einer längeren Reise kann das Gewerbe in Abstimmung mit dem Finanz- sowie Gewerbeamt auch als „inaktiv“ eingestuft werden, was den Vorteil mit sich bringt, dass es anschließend nicht wieder angemeldet werden muss. Jede Entscheidung, die der Betroffene tätigt, sollte jedoch wohl überlegt und in Abstimmung mit den entsprechenden Behörden sowie Versicherungsanbietern getätigt werden. Auf jeden Fall gilt die alte Weisheit: Wer schreibt, der bleibt! Alle Bestätigungen sollten dem Betroffenen auf jeden Fall schriftlich vorliegen.
Wie langfristig die Dauer der Auslandskrankenversicherung?
Obgleich es bei der Auslandskrankenversicherung durchaus unterschiedliche Tarife gibt, so gibt es bei nahezu allen Anbietern ähnliche Laufzeiten:
Es ist für den Reisenden möglich eine Auslandskrankenversicherung nur für den geplanten Zeitraum der Reise abzuschließen, jedoch dürfte diese Option gerade für Menschen mit vielen Auslandsaufenthalten wohl kaum lohnenswert sein.
Bei Mehrfachreisen im Jahr, die jeweils maximal 6 Wochen bis 8 Wochen Reisedauer betragen, sollte eine günstige Reisekrankenversicherung im Jahrestarif durchaus lohnenswert sein. Der Nachteil dieser Option ist jedoch, dass diese Reisekrankenversicherung manuell gekündigt werden muss, da sie sich anderenfalls automatisch um jeweils ein zusätzliches Jahr verländert. In dieser Reisekrankenversicherung sind jedoch für gewöhnlich eine beliebige Anzahl von Reisen mit einer Maximaldauer von 56 Tagen sowie Geschäftsreisen mit einer Maximaldauer von 6 Tagen mit einer globalen Geltung enthalten. Ein weiterer Vorteil dieser Reisekrankenversicherung ist der Status des Betroffenen. Dieser ist auch im Ausland mit einem Privatpatientenstatus gleichzusetzen und beinhaltet für gewöhnlich auch die Reiserückführungskosten. Beachtet werden sollte allerdings, dass die Versicherung vom ersten Tag des Reiseantritts beginnend gewählt werden sollte und die Langzeitoption beinhalten muss. Auch bei einer derartigen Option gibt es die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung, falls die Reise nicht der entsprechend geplanten Dauer entspricht. Selbstverständlich kann die Versicherung auch vom Ausland aus sehr unkompliziert verlängert werden.
Welche Kosten sollten für die Langzeitoption kalkuliert werden?
Es gibt Anbieter, die für die Maximaldauer von einem Jahr eine Prämie in Höhe von 1,15 Euro täglich berechnen. In diesem günstigen Tarif sind jedoch für gewöhnlich Reisen in die Vereinigten Staaten von Amerika sowie Kanada nicht enthalten. Möchte der Reisende diese Ziele aufsuchen, so sollte er mit Kosten in Höhe von 3,10 Euro täglich kalkulieren. Bei sehr vielen Anbietern gibt es diese Option jedoch nur bis zu einem maximalen Lebensalter von 65 Lebensjahren des Versicherten. Im Falle eines Falles zahlt der Versicherte die Arztrechnung zunächst in bar und erhält sie anschließend vom Versicherungsanbieter zurückerstattet.
Bei den Zahlungsweisen gibt es für gewöhnlich flexible Optionen, bei etlichen Anbietern können die Prämien sowohl im Quartal, monatlich oder sogar halbjährlich bezahlt werden.
Es ist im Grunde genommen nicht schwierig, eine derartige Versicherung abzuschließen und sich somit gänzlich sorgenfrei für den Auslandsaufenthalt abzusichern. Bis zu einer Woche vor dem Reisebeginn bieten nahezu alle Versicherungsanbieter einen Abschluss auf dem Onlineweg an, wobei der Versicherungswillige lediglich seine Daten sowie den gewünschten Tarif nebst Reisedaten sowie Flugticketnummer anzugeben braucht. Der Versicherungsschein wird anschließend bequem und schnell per Mail übersandt, wobei der Versicherte sich auf jeden Fall seine Versicherungsnummer sowie die telefonische Erreichbarkeit des Anbieters notieren sollte. Im Falle eines Falles sind diese Daten entscheidend für den reibungslosen Ablauf.
Zahlreiche Anbieter bieten diesbezüglich sogar kleine Heftchen an, die der Versicherte stets bei sich tragen sollte.
Fazit: Sie sollten zunächst feststellen, ob Sie villeicht bereits eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Das kann über Ihre Kreditkarte oder auch Ihren Autoclub schon geregelt sein. Prüfen Sie zudem, ob darin diese Versicherung nur für Sie oder auch die Familie und die Kinder gilt, ansonsten würde ich bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung anfangen und den Hörer in die Hand nehmen, ob es dort für das Ausland Optionen gibt.
Bleibt gesund,
Jürgen