Aurich: Gesetzgeber schränkt Zeiten zum Mähen ein und bittet die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr zu respektieren
Die Stadt Aurich gibt Einsatzzeiten für motorisierte Gartengeräte bekannt.
Im ePaper des Sonntagsblatt entnehmen wir diese Zeilen, die gerade momentan zum lokalen Brennpunkt werden:
Aurich. Der Gesetzgeber hat durch die 32. Verordnung zum Bundesimmissionsgesetz die Zeiten, in denen motorisierte Geräte zur Gartenpflege benutzt werden dürfen, eingeschränkt. Dies soll der zum Teil erheblichen Lärmbelästigung Einhalt gebieten und den Rasenmäherlärm auf ein erträgliches Maß reduzieren .
Durch die Verordnung ist das Mähen des Rasens an Sonn- und Feiertagen komplett verboten. An Werktagen darf zwischen 20 Uhr und 7 Uhr morgens kein Rasenmäher genutzt werden. Andere Geräte, wie beispielsweise ein Laubbläser oder Graskantenschneider, dürfen werktags nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden .
Zudem bittet die Stadt Aurich darum, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr zu respektieren. Dies hat der Gesetzgeber in seiner Verordnung nicht ausdrücklich mit berücksichtigt. hip
Die PDF Version kann man hier herunterladen. Nähere Informationen auch unter https://www.on-online.de/-news/artikel/367801/Stadt-Rasenmaeher-Ruhezeiten-einhalten